Austauschfreiheit von Arzneimitteln


Was ist neu, was bleibt?
Austauschfreiheit von Arzneimitteln
mauritius images / Ronstik / Alamy / Alamy Stock Photos

Verbraucher*innen und Apotheken sind seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder von Lieferengpässen von Arzneimitteln betroffen. Neue Gesetze sollen Abhilfe schaffen. Doch was bedeuten die Regelungen für Verbraucher*innen?

Einführung während der Corona-Pandemie

Seit der Corona-Pandemie sind Lieferschwierigkeiten von Arzneimitteln immer wieder ein Problem. Für Apotheken gelten deshalb im Moment Ausnahmeregeln. Diese erlauben den Apotheken unter bestimmten Umständen, andere Arzneimittel abzugeben, als auf dem Rezept angegeben. Das heißt:

  • Ist ein Arzneimittel nicht lieferbar, dürfen Apotheken ohne Rücksprache mit der Ärzt*in auch eine Alternative ausgeben. Die darf sich zum Beispiel in der Packungsgröße oder der Wirkstärke unterscheiden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Arzneimittel den gleichen Wirkstoff enthält und die Gesamtmenge des Wirkstoffs identisch ist.
  • Ist selbst unter diesen Bedingungen kein passendes Medikament verfügbar, dürfen Apotheken nach Rücksprache mit der Ärzt*in sogar ein Arzneimittel mit einem anderen Wirkstoff oder in einer anderen Form abgeben. Bei dem sogenannten aut-simile-Austausch muss das Medikament aber eine vergleichbare Wirkung haben. Natürlich wägt die Apotheke den Austausch kritisch ab und gibt nur einen Ersatz aus, wenn keine Bedenken bestehen.

Neues Gesetz in Arbeit

Diese Ausnahmeregelungen gelten noch bis zum 31. Juli. Danach regelt die Regierung den Austausch von Arzneimittel neu, nämlich mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“. Viele Regelungen der Corona-Zeit bleiben bestehen. Apotheken dürfen weiterhin eine andere Packungsgröße oder Wirkstärke abgeben, wenn das Medikament nicht lieferbar ist. Der aut-simile-Austausch ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht mehr vorgesehen.

Daneben soll das Gesetz die Versorgung mit Arzneimitteln noch auf anderen Wegen sicherstellen. Zum Beispiel gibt es neue Regelungen für Kinderarzneimittel oder Antibiotika. Außerdem müssen pharmazeutische Unternehmen bestimmte Arzneimittel auf Vorrat lagern.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung, Bundesgesundheitsministerium, Gesetzentwurf, Akutelle Regelung

Unsere starken Partner


News

Tennis und Joggen bei Hüftarthrose
Tennis und Joggen bei Hüftarthrose

Nicht pauschal verbieten!

Viele Menschen mit Arthrose meiden Laufen, Tennis oder Skifahren aus Angst vor weiterem Gelenkverschleiß. Neue Studiendaten machen jedoch Hoffnung: Bestimmte belastende Sportarten scheinen das Risiko für einen Gelenkersatz nicht zwangsläufig zu erhöhen.   mehr

So kommen Beinvenen in Schwung
So kommen Beinvenen in Schwung

Für alle, die viel stehen müssen

Wer beruflich viel stehen muss, mutet seinen Beinvenen einiges zu. Mit den richtigen Schuhen und Strümpfen, kalten Duschen und einfachen Übungen lässt sich die Venengesundheit fördern.   mehr

Nur ein Medikament oder schon Doping?
Blick auf die Beine des Teilnehmerfeldes bei einem Stadtlauf.

Strenge Regeln selbst im Freizeitsport

Wettkämpfe sind nicht nur dem Spitzensport vorbehalten. Auch viele Freizeitsportler*innen messen sich gerne, etwa beim Marathon oder bei Radveranstaltungen. Aber Vorsicht: Auch für sie gelten Anti-Doping-Bestimmungen. Und die sind oft strenger, als vermutet.   mehr

Schützt Lithium vor Demenz?
Schützt Lithium vor Demenz?

Behauptung im Netz

Lithium ist ein starkes Medikament gegen schwere psychische Erkrankungen. Im Netz kursiert aber auch die Behauptung, dass Lithium in geringen Dosen Demenz vorbeugen kann. Was ist dran?   mehr

Faktencheck Krebsdiäten
Faktencheck Krebsdiäten

Nützlich oder schädlich?

Viele Menschen mit Krebs hoffen, den Tumor durch eine spezielle Ernährung beeinflussen zu können. Doch eine neue Leitlinie macht deutlich: Für Krebsdiäten gibt es keinen belegten Nutzen. Und wenn sie zu einer Mangelernährung führen, können sie sogar gefährlich werden.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Aesculap-Apotheke
Inhaber Michael Thiele
Telefon 03585/86 29 11
E-Mail info@aesculap-apo-loebau.de